Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Vorbemerkungen

 

Mit der Nutzung dieser Website und Ihrer Buchung erkennen Sie die jeweils zutreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) an. Welche AGB im konkreten Fall anwendbar sind, bestimmt sich nach der/den von Ihnen gewählten Leistung/en.

 

Die Reiseagentur Klug tritt in der Regel als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Flüge), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen, Mietwagen) sowie fremd veranstalteter Pauschalreisen verschiedener Veranstalter (z.B. Alltours, FTI Touristik, Öger usw.) auf. Für Reisen und touristische Arrangements, bei denen die Reiseagentur Klug als Eigenveranstalter auftritt (diese werden gesondert als Eigenveranstaltung ausgewiesen), gelten die in den jeweiligen hierfür produzierten Prospekten dargestellten bzw. beigelegten Bedingungen.

 

Die nachfolgenden AGB gelten ausschließlich für die Fälle, in denen die Reiseagentur Klug als Vermittler auftritt und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen/Leistungen erfolgen. Auf die entsprechenden AGB  der Reiseveranstalter oder Leistungsträger wird insoweit ausdrücklich verwiesen. Die AGB der anderen Veranstalter, Leistungsträger bzw. Anbieter werden Ihnen bei dem jeweiligen Buchungsvorgang verfügbar gemacht. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann für diese Reise-/Leistungsverträge auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.   

 

Als Nutzer der Website können Sie die Verfügbarkeit von Reisen und sonstigen Leistungen entsprechend Ihren Wünschen und Angaben untersuchen und Reisen sowie andere Leistungen buchen. Des Weiteren stehen allgemeine Reiseinformationen und -hinweise auf den Internetseiten der Reiseveranstalter zur Verfügung. Als Kunde tragen Sie Sorge dafür, sich über die aktuelle Sicherheitslage und die Gesundheitshinweise in Ihrem Reiseziel zu informieren. Als verlässliche Quelle für eine Recherche eigenen sich die Internetseiten des Auswärtigen Amtes, welche Sie über nachfolgende Internetadresse erreichen: www.auswaertiges-amt.de.

 

Im Falle einer Buchung kommt der die Reiseleistung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger zustande.

 

1. Vertragsabschluss

Die Reiseagentur Klug tritt als Vermittler zwischen dem Veranstalter von (Pauschal-) Reisen sowie sonstigen Anbietern von Leistungen und dem Kunden (Nutzer dieser Website) auf und ist nicht als Vertragspartner an der Erbringung der Leistung beteiligt. Anderes gilt nur, wenn die Reiseagentur Klug im Angebot von Leistungen als Veranstalter benannt oder gekennzeichnet ist. Die vertragliche Pflicht der Reiseagentur Klug besteht darin, die ordnungsgemäße Vermittlung der gewünschten Leistungen herbeizuführen.

 

Die von der Reiseagentur Klug im Internet dargestellten Angebote stellen kein verbindliches Vertragsangebot, weder von der Reiseagentur Klug noch von dem jeweiligen Veranstalter bzw. Anbieter, dar. Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde bis zum Ablauf des nächsten Werktages gebunden, es sei denn der Veranstalter weist in seinen Vertragsbedingungen eine längere Frist aus. In diesem Fall gilt die längere Frist. Das Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn dem Kunden innerhalb der Bindefrist eine Annahmeerklärung zugeht.

 

Seitens der Reiseagentur Klug erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), sind aufgrund der Vermittlerstellung keine Annahme des Angebotes.

 

Wenn der Kunde eine Reise oder Leistung über die Website bucht, kommt bei Verfügbarkeit und Annahme des Angebots ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter bzw. Anbieter zustande.

 

Die Reiseagentur Klug kann keinerlei Haftung für die Durchführung der auf der Website präsentierten oder gebuchten Reiseleistungen/Angebote übernehmen und gibt deshalb keine Zusicherungen für die Eignung oder Qualität der auf der Website dargestellten Reiseleistungen/Angebote ab. Die ausschließliche Verantwortung hierfür liegt bei dem jeweiligen Veranstalter/ Anbieter, mit dem der Kunde den Vertrag schließt.

 

Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisevermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Reisevermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesor­gung.

 

2. Vertragsinhalt des Vermittlungsvertrages

Die vertragliche Leistungspflicht der Reiseagentur Klug besteht nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen  in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen entspre­chend dem Buchungsauftrag des Kunden und der entsprechenden Beratung, sowie der Abwicklung der Buchung, insbesondere der Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach dem mit dem jeweils vermittelten Reiseuntemehmen getroffenen Vereinbarungen direkt dem Kunden übermittelt werden.

 

Die Reiseagentur Klug ist berechtigt, von Buchungsvorgaben des Kunden abzuweichen, wenn sie nach den Umständen davon ausgehen darf, dass der Kunde die Abweichung billigen würde. Dies gilt nur insoweit, als es der Reiseagentur Klug nicht möglich ist, den Kunden zuvor von der Abweichung zu unterrichten und seine Entscheidung zu erfragen. Die Reiseagentur Klug hat den Kunden vor einer Abweichung von den Buchungsvorgaben zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten, es sei denn, dass die hierdurch bedingte zeit­liche Verzögerung die Durchführung des vom Kunden unbedingt erteilten Vermittlungsauftrags gefährdet oder unmöglich macht.

 

Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist die Reiseagentur Klug nicht verpflichtet, den jeweils billigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten.

 

3. Pflichten der Reiseagentur Klug bezüglich Einreisevorschriften, Visa und Reiseversicherungen

Die Reiseagentur Klug unterrichtet den Kunden über Einreise- und Visabestimmungen, soweit ihr hierzu vom Kunden ein entsprechender Auftrag ausdrücklich erteilt worden ist. Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere der Reiseagentur Klug bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in einem dem Kunden vorliegenden Reiseprospekt enthalten sind. Die von der Reiseagentur Klug zu den oben genannten Bestimmungen erteilten Auskünfte erfolgen auf der Grundlage einer deutschen Staatsbürgerschaft der Reiseteilnehmer. Sofern ein Reiseteilnehmer einer anderen Staatsbürgerschaft angehört, muss dieses der Reiseagentur Klug mitgeteilt werden.

 

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden.

 

Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumente ist die Reiseagentur Klug ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann sie ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der ihr entste­henden Aufwendungen verlangen. Der Reisevermittler kann für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.

 

Die Reiseagentur Klug haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und für den rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass sie die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände schuldhaft verursacht oder mitverursacht hat.

 

Die Reiseagentur Klug weist auf die Möglichkeit und etwaige Notwendigkeit des Abschlusses von geeigneten Reiseversicherungen hin. In Betracht kommen eine Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit; eine Reisegepäckversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung. Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung einer der genannten oder weiterer Versicherungen obliegt ausschließlich dem Kunden.

 

4. Stellung und Pflichten der Reiseagentur Klug  im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugscheinen bestimmter Linienflugverkehrsgesetlschaften

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur für die Vermittlung von Flügen bestimmter Fluggesellschaften, die vom Reisevermittler allgemein, insbesondere durch Aushang in seinen Geschäftsräumen oder in anderer Weise vor oder bei der Annahme des Vermittlungsauftrages bezeichnet wurden. 

 

Mit den genannten Fluggesellschaften ist die Reiseagentur Klug auf der Grundlage besonderer vertraglicher Vereinbarungen und der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen eines Agenturverhältnisses verbunden. Dem Kunden gegenüber wird die Reiseagentur Klug jedoch ausschließlich als Vermittler eines Luftbeförde­rungsvertrages zwischen dieser und der jeweiligen Fluggesellschaft tätig. Im Rahmen dieser Doppelstellung hat sie also sowohl dem Kunden als auch gegenüber der Fluggesellschaft vertragliche und gesetzliche Be­stimmungen zu beachten.

Die Reiseagentur Klug trifft keine eigene Leistungspflicht oder Haftung bezüglich der vermittelten Flugleis­tung. Eine etwaige Haftung der Reiseagentur Klug aus einer schuldhaften Verletzung ihrer Pflichten als Rei­severmittler bleibt hiervon unberührt.

 

Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind (soweit bezüglich Steuern und Flughafenge­bühren nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist) Brutto-Endpreise. Im Falle einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme kann die Reiseagentur Klug hierfür die von der Fluggesellschaft geforderten Entgelte einziehen sowie zusätzlich ein im Einzelfall oder durch Aushang vereinbartes Bearbeitungsentgelt fordern.

 

Die Reiseagentur Klug ist von der Fluggesellschaft mit dem Inkasso des Flugpreises und sonstiger von der Fluggesellschaft zu fordernden Entgelte beauftragt und haftet dieser gegenüber für die Zahlung. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung der Fluggesellschaft an den Reisevermittler ist ohne Einfluss auf den vom Kunden zu bezahlenden Preis. Der Reisevermittler kann Forderungen der Fluggesellschaft im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend machen. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten die gesetzlichen Be­stimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und - soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar - unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen, die Vorschriften des Montrealer Übereinkommen. Ergänzend geltend, soweit wirksam vereinbart, die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.

 

3. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist sich bewusst, dass jede Buchung über diese Webseite ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem jeweiligen Veranstalter bzw. Anbieter über die vom Kunden ausgewählte Reise bzw. Leistung darstellt.

 

Ist diese Reise bzw. Leistung noch verfügbar und kommt ein Vertrag zwischen dem Veranstalter bzw. Anbieter und dem Kunden zustande, gelten zusätzlich die AGB sowie die sonstigen Regelungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters, welche in den einzelnen Leistungsbeschreibungen benannt und verfügbar gemacht werden. In diesen Vertragsbestimmungen des Vertragspartners können u.a. Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung sowie andere Rechte und Pflichten geregelt sein. Der Kunde verpflichtet sich, sich bezüglich des genauen Inhalts der anwendbaren AGB und sonstiger Regelungen in den angebotenen Informationsquellen, insbesondere soweit die AGB durch Wiedergabe auf der Website angeboten, zu unterrichten. Auf die Unkenntnis ihm auf diesem Weg verfügbar gemachter AGB kann sich der Kunde nicht berufen.

 

Sofern der Kunde Mängel an der Vermittlungsleistung erkennt, sind diese gegenüber der Reiseagentur Klug unverzüglich anzuzeigen um eine Abhilfe zu ermöglichen. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen die Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch die Reiseagentur Klug möglich gewesen wäre.

 

4. Stornierung / Umbuchung

Ein Rücktritt von der Reiseleistung ist regelmäßig mit Nachteilen für den Kunden verbunden, da die Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger je nach Zeitpunkt der Stornierung Stornogebühren bis zu 100% des Reisepreises erheben. In welcher Höhe Stornogebühren fällig werden, richtet sich nach den jeweiligen AGB des Veranstalters.

 

Das gleiche gilt für Umbuchungen, da diese regelmäßig als Rücktritt mit nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages gewertet werden, wobei die Möglichkeit besteht, dass der jeweilige Veranstalter für den Kunden eine günstigere Möglichkeit anbietet.

 

5. Zahlung

Soweit die Reiseagentur Klug Reise- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellt und diesbezüglich Zahlungen einzieht, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den jeweiligen AGB sowie nach den sonstigen Regelungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters.

 

Die Reiseagentur Klug behält sich das Recht vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlung oder bei Banklastschrift an den Kunden weiterzuberechnen.

 

Ergänzend zu den AGB des jeweiligen Veranstalters gelten folgende Regelungen:

 

Sofern die Reiseagentur Klug für die Aushändigung der Reiseunterlagen zuständig ist, muss die Zahlung des Reisepreises vor Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgen, da die Reiseagentur Klug ihrerseits durch die Veranstalter dazu verpflichtet ist.

 

Bei Linienflugtickets ist die Zahlung des Entgelts Grundlage für die Ticketausstellung. Bei Terminen die bei der Buchung über 21 Tage in der Zukunft liegen, beträgt die Zahlungsfrist 3 Tage (einschließlich Sonn. und Feiertagen). Bei Abflugterminen innerhalb der nächsten 21 Tage muss die Zahlung am gleichen Tag bzw. nach 17.00 Uhr am darauf folgenden Tag bis 12.00 Uhr zur Ticketausstellung vorliegen (bankbestätigte Überweisung, bar o.ä.). Zahlung mit Kreditkarten können nur in Einzelfällen - nach Rücksprache mit der Airline - bei IATA-Tickets akzeptiert werden. Die Zusendung der Tickets erfolgt auf Risiko des Empfängers. Erfolgt die Versendung der Tickets auf Wunsch des Kunden durch UPS bzw. Einschreiben, werden die zusätzlichen Gebühren in Rechnung gestellt.

 

6.    Reiseunterlagen

Der Kunde und die Reiseagentur Klug haben die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, welche dem Kunden durch die Reiseagentur Klug ausgehändigt werden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag, zu überprüfen.

 

Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseagentur Klug über erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung der Reiseagentur Klug bezüglich eines hieraus dem Kunden entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht gem. § 254 BGB eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung der Reiseagentur Klug entfällt vollständig, wenn die Fehler hinsichtlich der Reiseunterlagen für sie nicht erkennbar waren.

 

7. Haftung der Reiseagentur Klug

Die Reiseagentur Klug haftet nicht für den Erfolg der Vermittlung oder für die Erbringung der Leistung selbst, sondern nur dafür, dass die Vermittlung sorgfältig vorgenommen wird.

 

Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet die Reiseagentur Klug im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Eine Haftung für die Richtigkeit der erteilten Auskünfte wird nicht übernommen. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.

 

Die Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger, sie stellen keine eigene Zusicherung der Reiseagentur Klug gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.

 

Im Übrigen haftet die Reiseagentur Klug bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der gebuchten Leistung begrenzt.

 

Die Reiseagentur Klug haftet nicht für den nicht von ihr zu vertretenden Verlust, Untergang oder Beschädigung der Unterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.

 

Die Reiseagentur Klug übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit sowie Zulässigkeit von fremden Inhalten, es sei denn, es treffen uns diesbezüglich gesetzliche Haftungsgründe.

 

Ansprüche des Kunden aus dem mit dem Veranstalter bzw. Anbieter und dem Kunden geschlossenen Vertrag sind vom Kunden - unter Wahrung der dafür vorgesehenen Fristen - allein beim Veranstalter bzw. Anbieter in der dafür vorgesehenen Form geltend zu machen.

 

Die Reiseagentur Klug haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Anmeldende/Reisende die Reiseagentur Klug mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Reiseagentur Klug die Verzögerung zu vertreten hat.

 

8. Ausschlussfrist und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Geschäftsbesorgung/Vermittlung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der vermittelten Leistung gegenüber der Reiseagentur Klug geltend zu machen. Die Frist wird nicht gewahrt durch Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den Reiseunternehmen, welche die vermittelte Reiseleistung zu erbringen hatten oder erbracht haben.

 

Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren die Ansprüche des Kunden gegenüber der Reiseagentur Klug in einem Jahr nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der vermittelten Leistung.

 

11. Gerichtsstand / anwendbares Recht

Gerichtsstand ist der Sitz der Reiseagentur Klug. Es findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

 

12. Unwirksamkeit einer Reisebedingung

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.